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Probleme des deutschen Hochschulwesens1. Numerus Clausus und freier Zugang “Und die Lage ist ziemlich katastrophal, besonders mit der Informatik, dem Non-Fach der 90er Jahre. Während Rostock alle Türen Tag und Nacht öffnet, reagieren andere Unis ganz anders auf den Ansturm aufs Fach Informatik – sie machen dicht. Im Wintersemester werden alle drei Berliner Universitäten einen Numerus Clausus für Informatik einführen. In Hannover, Mannheim, Stuttgart und anderen Uni–Städten werden schon Studenten abgewiesen.“ – so expressiv behandelt “Der Spiegel“ das Problem der Einführung von Numerus Clausus. Eine problematische Folge der Studienfreiheit sind die langen Studienzeiten an Universitäten. Obzwar seit Jahren Dauerthema der hochschulpolitischen Diskussion, sind alle Versuche, die Studiendauer im Erststudium verbindlich vorzuschreiben, bisher erfolglos geblieben. Gegenüber den vorgesehenen Regelstudienzeiten von 4 bis 5 Jahren (Medizin 6 Jahre) beträgt die tatsächliche Fachstudiendauer im Durchschnitt mehr als 6 Jahre; die Gesamtstudiendauer von der Erstimmatrikulation bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens (und einschließlich eventueller Zeiten in einem anderen Studiengang) fast 8 Jahre. Schon das durchschnittliche Eingangsalter der Studienanfänger ist mit 21 bis 22 Jahren vergleichsweise hoch (nach dem Abitur werden Wehr – und Zivildienst, Berufsausbildung etc. eingeschoben). In Kombination mit der langen Verweildauer an Unis führt dies zu einem Durchschnittsalter der Absolventen von 28 bis 29 Jahre, was von vielen kritisch als “Überalterung“ und “Lebenslaufverspätung“ angesehen wird. Für die langen Studiendauer gibt es vielfältige Gründe: Stoffüberfrachtung und ein nicht sehr zeitökonomisches Studien – und Prüfungssystem; die langjährige, sich immer mehr zuspitzende Überfüllung der Universitäten, individuelle Studienkonzepte und Lernmuster der Studierenden; Misserfolge im Studium, die Wiederholungen notwendig machen; die wirtschaftliche Situation der Studierenden; auch bewusstes Verweilen im attraktiven Lebensraum der Hochschule angesichtsungünstiger Berufsaussichten und der Unwägbarkeiten des Überganges ins Berufsleben . Man will erreichen, dass ein Studium nicht nur einen Anfang, sonders ein Ende hat. Seit 2000 hat jedes Bundesland das Recht Studiengebühren zu erheben, wenn die Regelstudienzeit deutlich überschritten wird. In Baden – Württemberg fallen Kosten nach der Regelstudienzeit plus 4 Semester an. Daneben gibt es den Vorschlag, Studienzeitkonten einzuführen, das heißt jeder Studierende hat von Beginn des Studiums an ein Guthaben für eine bestimmte Anzahl von Vorlesungen und Seminaren. Hat er das Guthaben aufgebraucht, dann wird er zur Kasse gebeten. Die Wissenschafts- und Kultusminister werden ein Kompromiss finden: es wird eine kostenfreie Studienzeit fest vereinbart werden. Ob, in welcher Höhe und in welcher Form Gebühren erhoben werden, das könnte jedem Land überlassen bleiben.
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